Raumvermietung

Mietbedingungen

MIETBEDINGUNGEN LOKALITÄTEN KIRCHGEMEINDE MÜNCHENSTEIN

EINMALIGE ANLÄSSE

REGELMÄSSIGE ANLÄSSE

LOKALITÄT

Kurzbelegung

bis 3 Std.

Preis in SFR

Halber Tag

bis 6 Std.

Preis in SFR

Ganzer Tag

ab 6 Std.

Preis in SFR

 

Preis in SFR

KIRCHGEMEINDEHAUS

Kirchenraum 486 m2

200.-

250.-

400.-

nicht möglich

nicht möglich

Blauer Saal 200 m2

150.-

200.-

300.-

20.-

40.-

Gotthelf-Stube 75 m2

100.-

120.-

200.-

15.-

30.-

Hebelstube 48 m2

50.-

75.-

120.-

10.-

20.-

Küche

50.-

80.-

130.-

nicht möglich

nicht möglich

Glashaus

50.-

75.-

nicht möglich

15.-

nicht möglich

Foyer für Apéros

100.-

150.-

nicht möglich

nicht möglich

nicht möglich

GRUETHUUS

Bartholomäus-Stube

40.-

70.-

100.-

nach Absprache

nach Absprache

Bonhoeffer-Stube

20.-

40.-

60.-

nach Absprache

nach Absprache

Dorfkirche

Kirchenbenutzung

160.-

 

Heizung / Winterhalbjahr

40.-

 

Sigrist

150.-

Jede weitere angebrochene Std. Fr. 50.-

Organist

150.-

Jede weitere angebrochene Std. Fr. 70.-

 

 

1. Eine allfällige Kaution wird von der  Verwaltung festgelegt.

2. In den Mietpreisen sind Kosten für Strom, Heizung (ausgenommen Dorfkirche ) und Benützung von allfälligen Hilfsmitteln inbegriffen.

3. Hingegen wird die ausserordentliche Inanspruchnahme des Hauswarts oder eines Vertreters der Kirchenpflege für Mithilfe in der Organisation, Reinigung etc. mit Fr. 50.00 pro Stunde berechnet und bar eingezogen.

4. Für die Entsorgung von Abfall werden die erforderlichen Gebührenmarken in Rechnung gestellt.

5. Jedem Mieter ist vor einem Anlass die Benutzungs- und Hausordnung auszuhändigen.

6. Für Anlässe am Samstag oder am Sonntag wird zusätzlich eine Wochenend-Pauschale von Fr. 100.- berechnet.

 

Alle Angaben ohne Gewähr

Sekretariat Kirchgemeinde Münchenstein / Version 1.0 vom 15.04.2003 

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